Reihengräber sind für die Beisetzung von nur einem Verstorbenen vorgesehen. Das Nutzungsrecht wird hierbei
nicht verlängert. Auf vielen Friedhöfen ist auch eine Tiefenbestattung möglich.
Erdbestattungen können auch in anonymen und pflegefreien Rasengräbern erfolgen.
Bei der Bestattung in einem Wahlgrab, oft auch Familiengrab genannt, können Sie sich für ein- oder mehrstellige Wahlgräber entscheiden. Damit legen Sie fest, wie viele Personen dereinst in dem Grab bestattet werden können. Bei jeder neuen Bestattung in dem vorhandenen Grab verlängert sich das Nutzungsrecht.
Mögliche Beisetzungsstätten sind Urnen-Reihengräber, Urnenwahlgräber, pflegelose Urnengräber, naturnahe
Urnenreihengräber, anonyme Urnengräber oder auch die Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium.
Urnenreihengräber sind für die Beisetzung nur einer Urne vorgesehen. Das Nutzungsrecht kann hierbei nicht
verlängert werden. Bei der Bestattung in einem Urnenwahlgrab haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der Zeit
mehrere Urnen zu bestatten.