Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bestattungsverträge der Firma Beerdigungsinstitut "Göhausen & Co. GmbH" mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB
- Bestattungsvertrag
- Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Firma
Beerdigungsinstitut "Göhausen & Co. GmbH" (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher
(nachstehend Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.
- Vertragsschluss
Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestattungsauftrages durch den
Auftraggeber und dem Bestatter zustande.
- Vollmacht
Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Bestatter
Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen im
Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der
Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
(z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen Dritten
(z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist, Zeitungsverlag für den Druck der
Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so
fallen diese Geschäftsbesorgungen dem Auftraggeber allein zur Last.
- Vorrang der Individualabrede
Dem Auftraggeber und dem Bestatter bleibt vorbehalten, Individualabreden abzuschließen.
Individualabreden haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Erfüllungsgehilfen
Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten
Bestattungsleistung zu beauftragen.
- Widerrufsrecht
- Widerrufsbelehrung
Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters oder als
Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:
- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma
Beerdigungsinstitut "Göhausen & Co. GmbH"
Breddestr. 23,
58840 Plettenberg,
Tel. 02391-50887,
Telefax 02391-53167,
E-Mail:
info@goehausen.net
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Göhausen & Co. GmbH
Breddestr. 23,
58840 Plettenberg,
E-Mail:
info@goehausen.net
Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
BEAUFTRAGT AM (*)/ _______________________
NAME DES/ DER AUFTRAGGEBER(S) _______________________
ANSCHRIFT DES/ DER AUFTRAGGEBER(S) _______________________
UNTERSCHRIFT DES/ DER AUFTRAGGEBER(S) _______________________(nur bei Mitteilung auf Papier)
DATUM _______________________
(*) UNZUTREFFENDES STREICHEN.
- Vergütung
- Hauptleistungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten.
Der Bestatter übernimmt nicht die Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei
denn, dass der Auftraggeber und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen getroffen haben.
Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der
Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.
- Höhe der Vergütung
Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben,
gilt die übliche Vergütung für die Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß
für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bestatter
verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen.
- Abschlagszahlung
Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht
erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen,
Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen.
Für die Fälligkeit und Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten 3.4 und 3.5
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.
- Fälligkeit
Soweit der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters durch ausdrückliche Erklärung
oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt, wird die Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.
- Verzinsung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung
des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber
in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit
5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
- Verzinsung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung
des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber
in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit
5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
- Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, anerkannt oder durch den Bestatter nicht bestritten wurden. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf den Bestattungsvertrag beruht.
- Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten
Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen,
§ 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur
Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter ab, der die Abtretung
hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige
Erfüllung der Werklohnforderung des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag.
Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur
Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen
gemäß 3.7 Satz 1 an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt.
Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung der
Bestattungskosten Verpflichteten nach 3.7 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
Zahlungsverzug geraten ist.
- Sozialamt
Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den
Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an den Bestatter zur Absicherung seiner
Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die
Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte
vollständige Erbringung der Eigenleistungen des Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren
nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und
alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.
- Beendigung des Bestattungsvertrages
- Kündigung
Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist ausgeschlossen. Hiervon
unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus
wichtigem Grund zu kündigen.
- Vergütung
Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus wichtigemGrund, der von
dem Auftraggeber zu vertreten ist, gekündigt, so hat der Auftraggeber dem Bestatter die
vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen
zu zahlen.
- Entgangener Gewinn
In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den
Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe
von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer
zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
- Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel
Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn er
sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter
schriftlich anzeigt.
- Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei denn, dass der Bestatter Mängel arglistig
verschwiegen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die
Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche begründenden
Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- Haftung
Ist der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die Ersatzpflicht bei leichter
Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper, Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten
verletzt wurden. Die Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die durch
Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden.
- Verbraucherschlichtung
-
Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen Ausführungen können jedoch vor der
Schlichtungsstelle des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf,
schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.
- Schlussbestimmungen
- Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
- Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am Geschäftssitz des Bestatters.
- Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit,
als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.